Inspektion nach Herstellervorgaben
„Bei einer Inspektion muss eine Werkstatt auch Arbeiten an einem Fahrzeug vornehmen, die nicht im Serviceheft ausgewiesen sind, sondern vom Hersteller nachträglich als Inspektionsrichtlinie bekannt gegeben wurden“. Dies entschied das Landgericht Mannheim in einem Urteil vom 20. März 2009.
Dieses Urteil berücksichtigt, dass ein Serviceheft mit Druck schon fast veraltet ist,
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