Inspektion nach Herstellervorgaben
„Bei einer Inspektion muss eine Werkstatt auch Arbeiten an einem Fahrzeug vornehmen, die nicht im Serviceheft ausgewiesen sind, sondern vom Hersteller nachträglich als Inspektionsrichtlinie bekannt gegeben wurden“. Dies entschied das Landgericht Mannheim in einem Urteil vom 20. März 2009.
Dieses Urteil berücksichtigt, dass ein Serviceheft mit Druck schon fast veraltet ist, denn alle neuen technischen Erkenntnisse, die nach Aushändigung des Heftes an den Kunden gewonnen werden, sind nicht nachzulesen.
Was bedeutet das für Sie?
Wie das Digitale Serviceheft von Mercedes einen Onlinezugang zu den Fahrzeugdaten in der Mercedes-Benz-Datenbank voraussetzt, so sind die modernen Kommunikationsmedien auch Voraussetzung für den Zugriff auf die Vorgaben der unterschiedlichen Fahrzeughersteller.
Die HS-Fahrzeugtechnik hat diesen Zugang zu den Herstellerdaten der Fahrzeuge. Damit ist sichergestellt, dass Ihr Fahrzeug nach den aktuellen Vorgaben und neuesten Richtlinien der Fahrzeughersteller repariert, gewartet und gepflegt wird.